Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie auch die unten stehenden zusätzlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Reise-Partner/-Kooperationen.
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig für alle Reisebuchungen ab dem 01.07.18.
Sehr geehrter Oasis Travel Gast,
wir freuen uns, daß Sie sich für eines unserer Reiseangebote entschieden haben. Bitte beachten Sie die folgenden Reise- und Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Oasis Travel beim Abschluß eines Reisevertrages in Ihrem Reisebüro regeln. Für Reiseleistungen auf regulären Liniendiensten internationaler Linienfluggesellschaften gelten außerdem die "Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)", die Ihnen in jedem Reisebüro zugänglich sind.
Abschluss: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Oasis Travel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung durch Oasis Travel zustande, diese muss dem Kunden spätestens 7 Werktage nach Buchungsauftrag zugehen. Sofern der Anmelder ausdrücklich erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er neben den anderen von ihm angemeldeten Reisenden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Oasis Travel vor, an das Oasis Travel 10 Tage gebunden ist. Bei Annahme durch den Reisenden in dieser Frist kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande. Die Reisen von Oasis Travel sind beim Insolvenzversicherer Travel Safe gegen Insolvenz des veranstaltenden Unternehmens abgesichert.
Bezahlung: Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651k BGB ist eine Anzahlung von 20% pro Person zu leisten. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Oasis Travel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Oasis Travel, die gemäß Rücktrittsgebühren zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseinganges). Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 30 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin an Oasis Travel zu zahlen (Feststellung des Zahlungseinganges).
Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie aus den Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Oasis Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen durchzuführen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
Leistungs- und Preisänderungen, Preisanpassungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von Oasis Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nachträgliche Änderungen der Angebote (Berichtigung von Irrtümern und Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter vorbehalten.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Oasis Travel in Schriftform. Rücktrittsgebühren sind auch zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
Die Reiserücktrittsgebühren betragen in der Regel (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Kunden unbenommen) pro Person bei Stornierungen der Rund- und Pauschalreisen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 55%
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt: 65%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt: 85%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt, bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95%
pro Person bei Stornierungen der Safaris in Kenia, Tansania, Namibia und Südafrika:
bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt: 30%
ab dem 47. Tag vor Reiseantritt: 55%
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt: 65%
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 80%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95%
pro Person bei Stornierungen der Rundreisen nach Südamerika:
bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt: 50%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 80%
ab dem 19. Tag vor Reiseantritt: 95%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95%
(Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.)
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Oasis Travel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern.
Werden einzelne Reiseleistungen die ordnungsgemäß angeboten wurden infolge von vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Bei anderwärtigen, geringfügigen Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- EUR pro Person berechnet. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Oasis Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reisende erhält einen Nachweis, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
Rücktritt und Kündigung durch Oasis Travel: Oasis Travel kann, ohne Einhaltung einer Frist, nach Reiseeintritt den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Oasis Travel vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Oasis Travel behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis, evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert evtl. ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Oasis Travel berechtigt, die Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
Haftung von Oasis Travel: Oasis Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.); die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen; die vertragsmäßige Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
Haftungsausschluss für Fremdleistungen: Oasis Travel GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen o.ä.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch: 1. für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und 2. wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzungen von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
Haftung: Die Haftung des Reiseveranstalters auf Schadenersatz für Schäden ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schadensersatzansprüche aus deliktischer Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung empfohlen.
Mitwirkungspflicht: Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefonnummer in den Reiseunterlagen) oder Oasis Travel direkt zur Kenntnis gibt.
Ansprüche: Die Ansprüche aus dem Reisevertrag sind nach Verjährungsfrist des §651a ff BGB (2 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum) geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust bei Flügen. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Informationspficht bei Flugreisen: Die EU-Verordnung 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen verp?ichtet Reiseveranstalter, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen: Oasis Travel steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist Oasis Travel in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen erfahren Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Oasis Travel bedingt sind. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilen.
Außergerichtliche Streitbeilegung: Oasis Travel strebt in allen Unstimmigkeiten eine einvernehmliche Lösung mit seinen Kunden an. Oasis Travel ist derzeit nicht dazu verpflichtet (Stand: Juli 2017), an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, Oasis Travel behält sich jedoch die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren im Einzelfall vor. Nach gesetzlichen Vorgaben ist jedoch trotzdem der Link zur EU-kommission zur Online-Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Allgemeines: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand: Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben: Oasis Travel GmbH, Frankfurter Allee 18-20, 10249 Berlin. Tel:030/285 33 400, Fax:030/285 33 444 info@oasistravel.de (Stand Juni 2020) Irrtümer, Druck- und Tippfehler vorbehalten.
Reiseversicherung
Unser Versicherungpartner ist die Europäische Reiseversicherung. Weitere Verbraucher- und Produktinformationen finden Sie unter: Versicherungspolice
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Reise-Partner/-Kooperationen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Norma Reisen
Zusätzlich gelten für Norma Reisen die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.norma-reisen.de/info/agb